Die Idee
Die Europäische Union hat im April 2008 ein Klimapaket verabschiedet, das alle Mitgliedsländer in die Pflicht
nimmt. Um 20 Prozent sollen der Energieverbrauch sowie die Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden. Der
Anteil erneuerbarer Energien soll hingegen auf 20 Prozent steigen.
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2000 beschlossen, dass die Atomenergie nur zeitlich befristet genutzt
werden soll. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hat die Bundesregierung die Restrisiken
der Kernenergie neu bewertet und entschieden, zügiger als im September 2010 geplant aus der Kernenergienutzung
auszusteigen. Die Bundesregierung orientierte sich dabei an den Empfehlungen der Ethikkommission und
der Reaktorsicherheitskommission.
Schleswig-Holstein zählt zu den führenden deutschen Bundesländern, die die Windenergie nutzen. Das Bundesland
hat sich schon frühzeitig für den Ausbau der Windenergienutzung eingesetzt. Schleswig-Holstein ist ein
sogenannter Gunststandort für die Windenergie mit durchschnittlich ca. 2.600 Volllaststunden je Windenergieanlage.
Die Gemeinden Seefeld und Gokels sind bestrebt, in ihrem Gemeindegebiet den Anteil erneuerbarer Energien zu
fördern.
In der Gemeinde Seefeld ist mit der festgestellten Teilfortschreibung des Regionalplanes III vom 06.11.2012 eine
Windenergie-Eignungsfläche unter der Eignungsgebietsnummer 154 ausgewiesen worden. In der Gemeinde
Seefeld und der Gemeinde Gokels ist grundsätzlich vorgesehen, die ausgewiesene Fläche als sogenannten Bürgerwindpark
zu entwickeln, um die grundsätzlich bestehende Akzeptanz der Windenergienutzung in den Gemeinden
weiter auszubauen.
In dem Windeignungsgebiet haben sich aufgrund der Planungshistorie zwei Teilgebiete ergeben haben, die jeweils
von einer Projektierungsgesellschaft entwickelt werden. Das hier für die Emittentin interessierende Projektgebiet
wird von der ENERCON GmbH projektiert mit dem, Ziel dort bis zu 7 Windenergieanlagen zu errichten.
Aufgrund einer Vereinbarung mit der ENERCON GmbH wird den Landeigentümern und den Bürgern der Gemeinden
Gokels und Seefeld das Recht eingeräumt, maximal 40% der in dem Teilgebiet genehmigten Windenergieanlagen
schlüsselfertig zu einem nach bestimmten Regeln zu ermittelnden Preis zu erwerben. Diese Option
zur Standortübernahme bezieht sich auf ganze Windenergieanlagen und ggf. aufgerundet.
Damit besteht die
Möglichkeit bis zu 3 Windenergieanlagen für einen Bürgerwindpark zu errichten, zu betreiben und zu verwalten.
Die Gesellschaftsgründung der Emittentin als Betreibergesellschaft sowie der Bürgerwindpark Seefeld-Gokels
Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin der Emittentin hat mittlerweile stattgefunden. Die ENERCON
GmbH wird von der Emittentin mit der Planung. Projektierung des Bürgerwindparkprojektes und der schlüsselfertigen
Lieferung und Montage der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks beauftragt werden.
Bürgerwindpark Seefeld-Gokels GmbH & Co. KG